Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Fragen und Antworten

In dieser Rubrik finden Sie häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Entgelt.

Was ist der TVöD?

Der TVöD, der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, ist im Bereich des Bundes und der Kommunen die rechtliche Grundlage für die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten. Er regelt die näheren Einzelheiten des Arbeitsverhältnisses vom Vertragschluss über allgemeine Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit, Sozialbezüge, Zulagen, Urlaub bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Es gibt den TVöD in zwei Ausführungen: Für den Bereich des Bundes den TVöD-Bund und für die kommunalen Arbeitgeber und Beschäftigten den TVöD-VKA. Die Regelungen für West und Ost sind gleich.

Der TVöD hat seit 01.10.2005 die vorher gültigen Tarifvorschriften

  • BAT (Bundes-Angestellten-Tarifvertrag)
  • BAT-O (Tarifvertrages zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften)
  • MTArb (Manteltarifvertrag für Arbeiter und Arbeiterinnen des Bundes und der Länder)
  • MTArb-O (Manteltarifvertrag für Arbeiter und Arbeiterinnen des Bundes und der Länder Ost)

ersetzt.

Weitere Informationen unter Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Was ist der TVÜ?

Der TVÜ, der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts war notwendig, um für die zum Zeitpunkt der Einführung des TVöD bereits beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen den Übergang von den alten Tarifvorschriften (BAT, MTArb) in die neuen Tarifvorschriften des TVöD zu regeln.

Wie auch der TVöD existiert der TVÜ in zwei Ausführungen. Es gibt je einen TVÜ für den Bund und einen für den kommunalen Bereich.

Wie setzen sich meine Bezüge zusammen?

Gezahlt wir nach dem TVöD grundsätzlich das Tabellenentgelt. Dieses bestimmt sich nach Entgeltgruppe und -stufe. Hinzu kommen evtl. Zulagen, unständige Bezüge, Prämien etc..

Mehr zum Thema Entgelttabellen finden Sie auf der Seite des dbb unter: https://www.dbb.de/arbeitnehmende/entgelttabellen.html

Sie möchten einen ersten Überblick über Ihre Bezüge? Der Online-Bezügerechner hilft Ihnen bei der Berechnung.

Warum gibt es verschiedene Bruttobeträge?

Für die Bildung der jeweiligen Bruttobeträge finden verschiedene Rechtsvorschriften Anwendung. So werden zum Bespiel die Sozialabgaben (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) auf Grundlage des sozialversicherungspflichtigen Brutto (SV-Brutto) berechnet, die Steuern auf Basis des steuerpflichtigen Brutto (stpfl. Brutto) und die Beiträge zur Zusatzversorgung auf Grundlage der zusatzversorgungspflichtigen Brutto (ZV-Brutto).

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG)?

Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales neu bestimmt wird. Sie gibt bei Arbeitnehmerinnen und Abreitnehmern die maximale Höhe des Arbeitsentgelts an, das zur Berechnung der Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung herangezogen wird. Der Teil des Einkommens, der die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, bleibt für die Beitragsberechnung außer Betracht. Für diese Teile des Arbeitsentgelts werden aber auch keine Ansprüche erworben (z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rentenpunkte).

Was ist die Jahresarbeitentgeltgrenze (JAE-Grenze)?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist entscheidend für die Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung. Übersteigt das regelmäßige Entgelt (ohne Berücksichtigung von familienbezogenen Leistungen) die Jahresarbeitsentgeltgrenze, besteht grundsätzlich keine Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die JAE-Grenze wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales jährlich neu für das folgende Jahr festgelegt.

Wann bin ich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit?

Grundsätzlich sind Arbeitnehmende versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse. Übersteigt jedoch dass entsprechende Entgelt die JAE-Grenze, so besteht keine Versicherungspflicht mehr. Eine entsprechende Überprüfung erfolgt jeweils zum Beginn des Arbeitsverhältnisses und zum Jahreswechsel. Versicherungsfreiheit für bereits beschäftige Arbeitnehmende aufgrund von Übersteigen der JAE-Grenze setzt also mit Jahresbeginn ein. Der Arbeitnehmende hat dann die Möglichkeit, sich entweder mit Vertrag bei einer privaten Krankenkasse zu versichern oder aber als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse zu verbleiben. In beiden Fällen ist der Arbeitnehmende selber für die Beitragszahlung verantwortlich; die Beiträge werden nicht wie bei Pflichtversicherten vom Arbeitgeber abgeführt. Der Arbeitnehmer erhält bei Versicherung in einer privaten Krankenversicherung oder als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse vom Arbeitgeber einen Zuschuss zum Beitrag.

Was ist ELStAM?

ELStAM steht als Abkürzung für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. Die Lohnsteuerabzugsmerkmale (zum Beispiel Steuerklasse, Freibeträge) werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für den Arbeitgeber bereitgestellt und dienen als Grundlage zur Berechnung des Lohnsteuerabzugs. Voraussetzung für den Abruf ist die Vorlage der Steuer-Identifikationsnummer beim Arbeitgeber.

Mehr Informationen unter https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/elstam_(privatpersonen)

Warum bekomme ich nicht immer eine Bezügemitteilung?

Eine Bezügemitteilung wird nur im Falle einer Änderung der Bezüge gegenüber dem Vormonat erteilt. Die Bezügemitteilung behält daher ihre Gültigkeit auch für Folgemonate - bis zum Erhalt einer neuen Mitteilung. Aus diesem Grund sind die Bezügemitteilungen fortlaufend nummeriert.

Warum zahle ich einen so hohen Steuerbetrag auf Jahressonderzahlung und Einmalzahlungen?

Die Ermittlung der Lohnsteuer für diese „sonstigen Bezüge“ erfolgt nach § 39 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes. Danach hat der Arbeitgeber zunächst die Lohnsteuer für den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn ohne den sonstigen Bezug festzustellen und anschließend die Lohnsteuer für den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn mit dem sonstigen Bezug. Der Unterschiedsbetrag zwischen den ermittelten Jahreslohnsteuerbeträgen ist die Lohnsteuer, die vom sonstigen Bezug einzubehalten ist.

Was ist der Unterschied zwischen Bezügestelle und Personalstelle?

Die Personal verwaltende Dienststelle ist für die personalrechtlichen Angelegenheiten Ihres Arbeitverhältnisses zuständig; die Bezügestelle bearbeitet in Zusammenarbeit mit der Personal verwaltenden Dienststelle die bezügerechtlichen Angelegenheiten Ihres Arbeitsverhältnisses.

Was bedeutet Zusatzversorgung?

Durch die Zusatzversorgung erhalten Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung eine betriebliche Altersversorgung.

Die Tarifbeschäftigten des Bundes sind daher zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) versichert. Eine Ausnahme bilden die Arbeiterinnen und Arbeiter der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, die bei der Renten-Zusatzversicherung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) zusatzversichert sind.

Grundlage hierfür ist der Tarifvertrag Altersversorgung – ATV, der zwischen den öffentlichen Arbeitgebern und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes vereinbart ist. Bund, Länder und Kommunen bilden dabei eine Verhandlungsgemeinschaft.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmenden oder für dessen Angehörige in eine nach dem Vermögensbildungsgesetz begünstigte Anlageform überweist. Sie können sowohl aus zusätzlichen Leistungen des Arbeitgebers (Arbeitgeberleistung) als auch aus der Anlage von Teilen des Arbeitslohns (Eigenleistung des Arbeitnehmenden) bestehen.

Für den vollbeschäftigten Arbeitnehmenden beträgt die vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers monatlich 6,65 €. Bei Teilzeitbeschäftigung besteht Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen entsprechend dem Umfang der vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit. Auszubildende erhalten 13,29 € monatlich.

Mehr Informationen unter Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer

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