Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Bezügemitteilung

Hier erhalten Sie wichtige Informationen zu Ihrer Bezügemitteilung.

1. Musterbezügemitteilungen

Hier finden Sie die aktuellen Muster-Bezügemitteilungen für die Statusgruppen Besoldung, Versorgung und Tarif.

Erläuterung der Bezügemitteilung Tarif (PDF, 105KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Erläuterung der Bezügemitteilung Besoldung ohne ZfA (PDF, 75KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Erläuterung der Bezügemitteilung Besoldung mit ZfA (PDF, 705KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Die PDF-Dateien erhalten Erläuterungen zu den einzelnen Blöcken der Bezügemitteilung anhand von beispielhaften, fiktiven Personalfällen. Hier sind lediglich „Standardfälle“ abgebildet, da die einzelnen Bezügebestandteile in Abhängigkeit von den persönlichen und dienstlichen Merkmalen der einzelnen Bezügeempfängerinnen und Bezügeempfängern variieren.

2. Wann wird eine Bezügemitteilung erzeugt?

In PVSplus wird eine Bezügemitteilung grundsätzlich in den Abrechnungsmonaten Dezember und Januar eines jeden Jahres erstellt.

Neben den o. g. Zeitpunkten wird gemäß § 108 Absatz 3 Satz 1 der Gewerbeordnung in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Satz 2 der Entgeltbescheinigungsverordnung eine Bezügemitteilung erzeugt, wenn sich Änderungen zur Abrechnung eines Vormonates ergeben. Änderungen abrechnungsrelevanter Inhalte ergeben sich im Einzelfall z. B. bei:

  • Änderung der Anschrift oder Bankverbindung,
  • Gewährung/Wegfall/Änderung in der Höhe von Zulagen,
  • Beförderung/Höhergruppierung etc.

Darüber hinaus wird bei Änderungen in der Abrechnung, im Allgemeinen ausgelöst durch Tarif- bzw. Bezügeanpassung oder Anpassung von Rechengrößen als Berechnungsgrundlagen der Sozialversicherungs-, Zusatzversorgungs- oder Steuerdaten, eine Bezügemitteilung erstellt.

Sobald eine Bezügemitteilung erzeugt wird, wird diese gedruckt und auf dem Postweg an den Personalfall versendet.

3. Besondere Sachverhalte

3.1 Aufrollungsdifferenz

Auf der Bezügemitteilung wird bei Rückrechnungen in Vormonate (Nachzahlungen und Einbehalte) im Block „Sonst. Be- und Abzüge“ eine „Aufrollungsdifferenz“ ausgewiesen. Die Ermittlung dieser Aufrollungsdifferenz erfolgt in mehreren Schritten:

1. Das System ermittelt für die betroffene zurückliegende Abrechnungsperiode den neuen Auszahlungsbetrag, speichert diesen Wert jedoch zunächst nicht im Abrechnungsergebnis ab.

2. Das System ermittelt als Rückrechnungsergebnis nun die Differenz zwischen dem neuen Auszahlungsbetrag und dem ursprünglichen Auszahlungsbetrag.

a) Ist der neue Auszahlungsbetrag höher ist als der ursprüngliche Auszahlungsbetrag (=Nachzahlung), speichert das System den Nachzahlungsbetrag mit negativem Vorzeichen im Rückrechnungsmonat als „Aufrollungsdifferenz“ ab.
b) Ist der neue Auszahlungsbetrag niedriger als der ursprüngliche Auszahlungsbetrag (=Einbehalt), speichert das System den einzubehaltenden Betrag mit positivem Vorzeichen im Rückrechnungsmonat als „Aufrollungsdifferenz“ ab.

3. Das System übergibt den Betrag der Aufrollungsdifferenz als Rückrechnungsergebnis
mit umgekehrtem Vorzeichen an das Abrechnungsergebnis der aktuellen Abrechnungsperiode und weist ihn hier als „RR-Erg. aus Vormonat(en)“ aus.

4. Beispiel-Abbildungen auf Bezügemitteilungen

zu 2a)
Beispiel für eine Nachzahlung

zu 2b)
Beispiel für eine Rückforderung

3.2 Anonymisierung unbezahlter Abwesenheiten auf der Bezügemitteilung

Laut Verordnung zur Erstellung einer Bezügemitteilung nach § 108 Absatz 3 Satz 1 der Gewerbeordnung besteht für Abwesenheitszeiträume, die eine Auswirkung auf die Bezügezahlung haben, keine Verpflichtung zur Angabe auf der Bezügemitteilung. Nach § 108 der Gewerbeordnung muss aber die Abrechnung "mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts" enthalten. Zur Vereinheitlichung der Darstellung dieser abrechnungsrelevanten Abwesenheiten auf der Bezügemitteilung werden ab dem 01.06.2022 alle unbezahlten Abwesenheiten mit einem anonymen Text (unbezahlt abwesend) auf der Bezügemitteilung dargestellt.

Die Ausgabe gestaltet sich wie folgt:


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