Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Unsere Leistungen

Die BAV ist eine kompetente Partnerin rund um das Thema Beihilfe

 Unsere Leistungen für Sie Quelle: iStock.com

Die BAV gewährt den Beschäftigten und Versorgungsempfangenden in der Behördenfamilie des BMDV Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der BBhV und der dazu ergangenen allgemeinen Verwaltungsvorschrift.

Beihilfeleistungen erhalten grundsätzlich alle

  • Beamten/innen
  • Versorgungsempfänger/innen sowie
  • deren Ehegatten und
  • die im Familienzuschlag berücksichtigungsfähigen Kinder.

Tarifbeschäftigte, deren Arbeitsverhältnis vor dem 01.08.1998 begründet worden ist, erhalten gleichfalls eine Beihilfe mit Ausnahme der Tarifbeschäftigten aus dem bisherigen Tarifbereich Ost. Nach dem 31.07.1998 eingestellte Tarifbeschäftigte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Beihilfeleistungen.

Die BAV erledigt alle wichtigen Aufgaben, die mit der

  • Anerkennung,
  • Festsetzung und
  • Zahlbarmachung von Beihilfen

in Zusammenhang stehen.

Unsere Serviceleistungen:

  • Kundenfreundlichkeit
  • persönliche Telefonauskünfte
  • Online-Beratungsservice über E-Mail
  • zeitnahes Informationsmaterial zu grundlegenden Veränderungen im Beihilferecht

Zusatzinformationen

Hohe Kosten für Dauerbehandlungen oder Dauermedikation?

Für eine schnelle und regelmäßige Auszahlung haben Sie bei einer Dauerbehandlung oder Dauermedikation die Möglichkeit, unseren "Antrag für wiederkehrende Abschlagszahlung" zu nutzen.

Hotline

Sie können uns von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 12:00 Uhr erreichen:

Buchstabenbereiche A - He
Hotline: 04941/602-270
E-Mail: beihilfe_2@bav.bund.de

Buchstabenbereiche Hi - Pog
Hotline: 04941/602-280
E-Mail: beihilfe_3@bav.bund.de

Buchstabenbereiche Poh - Z
Hotline: 04941/602-290
E-Mail: beihilfe_4@bav.bund.de

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