Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Für unsere Kundinnen und Kunden

Aktuelles

Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) übernimmt ab 01.04.2025 die Bearbeitung der Beihilfeangelegenheiten im Geschäftsbereich des BMDV

Sie sind bereits Kundin/Kunde der Beihilfestelle der BAV?

Bereits bei der Beihilfestelle der BAV registrierte Kundinnen und Kunden (mit Ausnahme von Tarifbeschäftigten) erhalten in der 10./11. Kalenderwoche von der BAV ein persönliches Anschreiben mit weiteren Informationen zur Übergabe an die PBeaKK.

Weitere wichtige Informationen zum Aufgabenübergang verbunden mit einigen persönlichen Abschiedsworten haben wir für Sie in anliegenden Schreiben zusammengefasst:

Kundeninformation zur Beihilfe und Verabschiedung - Februar 2025 (PDF, 194KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Kundeninformation zur Beihilfe - Januar 2025 (PDF, 162KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Sollten Sie unser Abschiedsschreiben bis zum 21. März 2025 nicht erhalten, wenden Sie sich bitte an bav-abgabe-pbeakk@bav.bund.de

Um eine reibungslose Übertragung der Beihilfebearbeitung zu ermöglichen, sind im Monat März 2025 Vorbereitungen auf Seiten der BAV und PBeaKK erforderlich. Die Antragsannahme bei der Beihilfestelle der BAV endete daher am 28. Februar 2025.

Alle ab 01. März 2025 in der BAV neu eingehende Anträge in Papierform werden an die PBeaKK weitergeleitet und von dort ab dem 01.04.2025 schnellstmöglich abschließend bearbeitet.

Nach dem 01. März 2025 über das eService-Portal bei der BAV eingereichte digitale Anträge werden nicht mehr bearbeitet. Sie sind neu ab dem 01. April 2025 bei der PBeaKK zu stellen.

Sie möchten erstmals Beihilfe beantragen?

Neue Kundinnen und Kunden, die erstmals Beihilfe beantragen möchten, können sich ab dem 01. April 2025 unter Verwendung des Formulars "Erstantrag" bei der PBeaKK registrieren.

Das Formular der PBeaKK finden Sie hier: https://www.beihilfedienste.de/service-center/formulare

Sie sind Tarifbeschäftigte/r und haben Beihilfeanspruch?

Leider war es nicht möglich, bereits vorhandene nach Tarif beschäftigte Kunden der Beihilfestelle der BAV zur PBeaKK zu migrieren.

Tarifbeschäftigte mit Beihilfeanspruch, deren Arbeitsverhältnis vor dem 01.08.1998 begründet worden ist, erhalten eine Beihilfe, mit Ausnahme der Tarifbeschäftigten aus dem bisherigen Tarifbereich Ost. Nach dem 31.07.1998 eingestellte Tarifbeschäftigte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Beihilfeleistungen können sich daher ab dem 01.04.2025 unter Verwendung des Formulars "Erstantrag" bei der PBeaKK--Postbeamtenkrankenkasse registrieren.

Das Formular der PBeaKK finden Sie hier: https://www.beihilfedienste.de/service-center/formulare

Weitere Informationen zur Beihilfebearbeitung bei Ihrem neuen Dienstleister finden Sie auf der Internetseite der PBeaKK: https://www.beihilfedienste.de

Hier finden Beihilfeberechtigte alle wichtigen Informationen rund um ihren Beihilfeantrag:

Hinweis zum Datenschutz

Für die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen sind die Privatsphäre und die Datensicherheit unserer Nutzerinnen und Nutzer ein hohes Gut. Wir weisen Sie deshalb auf unsere Datenschutzerklärung hin. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden.

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