Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Aktuelles

Hier finden Sie aktuelle Informationen und Änderungen.

Informationen zum Bearbeitungsstand

Die Bearbeitungszeit dauert momentan länger als üblich. Uns erreichen derzeit sehr viele Anfragen zu Versorgungsauskünften und Vordienstzeitenentscheidungen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Anfragen nach unterschiedlichen Prioritäten gestaffelt bearbeiten; wir versichern Ihnen, jedes Anliegen wird sorgfältig bearbeitet.

Stand: 07.05.2024

Sie möchten einen Antrag auf Berücksichtigung von Vordienstzeiten (sog. Vorwegentscheidungen) und/oder Versorgungsauskunft stellen oder haben aktuell einen solchen gestellt.

Ruhestandsnahe Jahrgänge (derzeit bis Jahrgang 1964) werden grundsätzlich priorisiert bearbeitet.

Alle weiteren Jahrgänge werden dem Eingangsdatum entsprechend abgearbeitet. In dringenden Fällen bitten wir Sie, mit uns Kontakt (per Mail oder telefonisch) aufzunehmen, so dass auch hier eine beschleunigte Bearbeitung verabredet werden kann.

Sie möchten ausschließlich eine Versorgungsauskunft erhalten, Ihre Vordienstzeiten sind in der Vergangenheit bereits rechtsverbindlich festgestellt worden.

Nutzen Sie bitte den Versorgungsrechner Online. Hier können Sie durch Selbsteingabe Ihrer versorgungsrelevanten Daten unkompliziert und direkt erfahren, wie hoch Ihre Alterssicherungsansprüche aus der Beamtenversorgung des Bundes sein könnten. Verschiedenste Szenarien können durchgespielt werden. Dieser digitale Service des BMI und ITZBund steht Ihnen unter der Adresse https://versorgungsrechner.bund.de/ zur Verfügung. Ein Log-In ist nicht erforderlich.

Sie möchten im laufenden Jahr vor Beginn des Ruhestandes erfahren, wie hoch Ihre Alterssicherungsansprüche aus der Beamtenversorgung des Bundes sind.

Sofern Ihnen bereits eine Auskunft innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ruhestandsbeginn erteilt wurde und sich keine Änderungen in den dort ausgeführten Verhältnissen ergeben haben, bitten wir, von einer erneuten Anfrage abzusehen.


Weitere aktuelle Informationen und Änderungen

Erhöhung der Tabellenentgelte und Bundesbesoldung im März 2024

Die Tabellenentgelte der Tarifbeschäftigten erhöhen sich im März 2024 zunächst um einen Sockelbetrag von 200 Euro und anschließend noch einmal linear um 5,5 Prozent. Das Entgelt steigt mindestens um 340 Euro. Tarifliche Zulagen werden um 11,5 Prozent und Zulagen gemäß LohnzuschlagsTV und TaucherTV um 12 Prozent erhöht.

Auch die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge im Bund werden zum 1. März 2024 angehoben. Die Grundgehälter in allen Besoldungsgruppen erhöhen sich um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro sowie zusätzlich um 5,3 Prozent linear. Der Familienzuschlag − mit Ausnahme der Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 − sowie die Amtszulagen erhöhen sich um jeweils 11,3 Prozent. Auch Anwärtergrundbeträge werden je nach Laufbahn um 14,2 Prozent (einfacher Dienst), um 12,7 Prozent (mittlerer Dienst), um 11,99 Prozent (gehobener Dienst) und um 9,91 Prozent (Höherer Dienst) angehoben.

Mit Ablauf Februar 2024 enden für alle Beschäftigten die Zahlungen zum Inflationsausgleich.

Inflationsausgleichsprämie
Empfängerinnen und Empfängern von Versorgungsbezügen werden die jeweiligen Sonderzahlungen (Inflationsausgleich 2023) in Abhängigkeit des jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes gewährt, wie dies auch bei in der Vergangenheit gewährten Einmalzahlungen an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern der Fall war. Aufgrund von erforderlichen Softwareanpassungen erfolgt die Auszahlung voraussichtlich im Abrechnungsmonat November 2023.
Erhöhung des Abzugs für Pflegeleistungen ab 01.07.2023
Der Abzug für Pflegeleistungen nach § 50f BeamtVG beträgt ab 01.07.2023 1,7 Prozent von den monatlich zu zahlenden Versorgungsbezügen, maximal 84,79 Euro.


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Wir bieten Ihnen auf diesen Seiten nur einen kleinen Überblick über die Beamtenversorgung. Unsere Ausführungen und Beispiele sind auf die wesentlichen Grundlagen beschränkt. Rechtsansprüche können Sie daraus nicht ableiten.

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