Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Versorgungsrechner

Mit dem Versorgungsrechner Online Bund erfahren Sie, wie hoch Ihre Alterssicherungsansprüche sein könnten.

Logo des Versorgungsrechner Online,  Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat

Durch Selbsteingabe Ihrer versorgungsrelevanten Daten bietet Ihnen der Versorgungsrechner Online Bund einen ersten Überblick über die Höhe Ihrer Alterssicherungsansprüche aus der Beamtenversorgung des Bundes.

Verschiedenste Szenarien können hierbei durchgespielt werden. Dieser digitale Service des BMI und ITZBund, steht Ihnen auf der BMI-Website im Themenbereich „Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte/Versorgung“ oder direkt unter der Adresse https://versorgungsrechner.bund.de/ zur Verfügung. Ein Log-in ist nicht erforderlich.

Bei dem Versorgungsrechner handelt es sich um Seiten und Angebote außerhalb des Verantwortungsbereiches der BAV, für deren Inhalt keine Gewähr und Haftung übernommen werden kann.


Beispiele für die Eingabe in den Versorgungsrechner

In anliegenden Dokumenten finden Sie anschauliche Beispiele, die Ihnen zeigen, wie der Versorgungsrechner funktioniert und welche Eingaben nötig sind.

Beispiel 1: Anton Mustermann

Weitere Beispiele folgen.

Aktuelle Information zum Stand des Versorgungsrechners

Mit dem Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) wurde für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte ab dem 1. Januar 2024 die Ruhegehaltfähigkeit mehrerer Stellenzulagen nach Anlage I Vorbemerkung des Bundesbesoldungsgesetzes (wieder) eingeführt, darunter auch für die "Zulage im maritimen Bereich" sowie die "Zulage für Beamte mit vollzugspolizeilichen Aufgaben". Die umfangreichen Programmierungen und Tests sind abgeschlossen, sodass ab sofort über den Versorgungsrechner Online Bund Versorgungsauskünfte unter Berücksichtigung dieser neuen Rechtslage sowie der ab 1. März 2024 gültigen Besoldungstabellen möglich sind.

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Wichtiger Hinweis

Wir bieten Ihnen auf diesen Seiten nur einen kleinen Überblick über die Beamtenversorgung. Unsere Ausführungen und Beispiele sind auf die wesentlichen Grundlagen beschränkt. Rechtsansprüche können Sie daraus nicht ableiten.

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