Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Förderverfahren

Nachfolgend finden Sie nähere Informationen zum Förderverfahren. Bevor Sie eine Skizze einreichen, empfehlen wir Ihnen jedoch, sich unbedingt mit der Förderrichtlinie und dem Förderaufruf vertraut zu machen.

Das Förderverfahren ist als zweistufiger Prozess angelegt. Dem Antragsverfahren ist das Skizzenverfahren vorgeschaltet.

Stufe 1 – Das Skizzenverfahren

Zu einer vollständig eingereichten Skizze gehören folgende Dokumente:

  • Das Projektblatt zur Skizze, welches über das elektronische Formularsystem easy-Online erstellt und eingereicht wird.
  • Die Projektskizze. Bitte nutzen Sie bei der Erstellung der Projektskizze die Gliederungsvorlage. Die Projektskizze ist ebenfalls über easy-online einzureichen bzw. als Anhang hochzuladen.

Wichtig: Bitte senden Sie mit den oben genannten Unterlagen ebenfalls die Erklärung zum Datenschutz.

Die Projektskizzen sind bis zum 21. Oktober 2022 (23:59 Uhr) elektronisch bei der BAV über easy-Online einzureichen (Achtung: Ausschlussfrist). Projektskizze und Projektblatt müssen darüber hinaus rechtsverbindlich unterschrieben im Original bis zum 28. Oktober 2022 bei der BAV (Anschrift siehe Nr. 5 im Aufruf) eingehen, sofern nicht eine qualifizierte elektronische Signatur eines anerkannten Diensteanbieters (siehe auch "Trusted List Browser") der EU-Kommission genutzt wird.
Bitte senden Sie ebenfalls mit den Unterlagen die rechtsverbindlich unterschriebene / signierte Erklärung zum Datenschutz.

Für das Auswahlverfahren werden ausschließlich Skizzen berücksichtigt, die vollständig und fristgerecht vorliegen. Zur Fristwahrung genügt in dieser Verfahrensstufe der elektronische Eingang der vollständigen Projektskizze über easy-Online.

Folgender Link führt Sie zum easy-Online Nutzerhandbuch: easy-Online Handbuch

Sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind (siehe hierzu Förderrichtlinie und Aufruf), erfolgt eine Bewertung des Vorhabens anhand der in der Richtlinie genannten Kriterien. Vorhaben, die sich anhand dieser Kriterien im Verfahren gegenüber den Mitbewerbern durchsetzen, können in die zweite Stufe des Verfahrens übergehen.

Stufe 2 – Das Antragsverfahren

Die erfolgreichen Bewerber des Skizzenverfahrens werden nach dessen Abschluss zur Antragstellung aufgefordert. Hierzu erhält jeder in der Skizze aufgeführte Projektpartner jeweils ein antragstellerspezifisches Aufforderungsschreiben, welches nähere Informationen zur Antragstellung enthält.

Zusatzinformationen

Kontakt

BAV
Schloßplatz 9
26603 Aurich
Tel.: 04941/602-778
E-Mail: ki-avf@bav.bund.de

Eine Rechtsberatung kann nicht erfolgen.

Hinweis zum Datenschutz

Für die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen sind die Privatsphäre und die Datensicherheit unserer Nutzerinnen und Nutzer ein hohes Gut. Wir weisen Sie deshalb auf unsere Datenschutzerklärung hin. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden.

OK