Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

5G – Umsetzungsförderung im Rahmen des 5G-Innovationsprogramms

Nach den innovativen 5G-Pilotprojekten folgt nun die 5G-Umsetzungsförderung. Die BAV übernimmt die administrative und fachliche Abwicklung des Förderprogramms.

Am 02.Juni 2020 wurde mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie „5G-Umsetzungsförderung im Rahmen des 5G-Innovationsprogramms“ die zweite Phase des 5G-Innovationsprogramms gestartet.

Innerhalb der Phase 1 förderte das BMDV innovative 5G-Pilotprojete in Pionierregionen. Ziel dieser Projekte war es, innerhalb von kommunalen Gebietskörperschaften vor Ort die Entwicklung und Erprobung konkreter 5G-Anwendungen und Geschäftsmodellen unter realen Bedingungen voranzutreiben. Insgesamt wurden 67 Projekte gefördert. Mit der Phase 2, der 5G-Umsetzungsförderung, unterstützt das BMDV zusätzlich die innovativsten und vielversprechendsten Projekte bei der Realisierung.

Antragsberechtigt waren Gemeinden, Städte und Landkreise sowie öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse kommunaler Gebietskörperschaften, die in der Phase 1 einen Förderantrag gestellt haben. Zudem waren auch Konsortien um eine Gebietskörperschaft, die im Rahmen des 5G-Innovationswettbewerbs (Phase 1) einen Förderantrag gestellt haben, möglich.

Insgesamt haben 227 Konsortialpartner aus 41 Vorhaben in Runde Zwei Zuwendungsbescheide mit einem Gesamtvolumen an Bundesmitteln i.H.v.118,7 Mio € erhalten. Eine Übersicht der geförderten Projekte der zweiten Runde finden Sie hier.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Zusatzinformationen

Kontakt

BAV
Schloßplatz 9
26603 Aurich
Telefon: 04941/602-775
Montag bis Freitag 9:00 Uhr – 15:00 Uhr
E-Mail: 5g@bav.bund.de

Eine Rechtsberatung kann nicht erfolgen.

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