Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs

Vorzeitige Einstellung der Richtlinie:

Die "Richtlinie über die Förderung der Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs" wurde am 25. Februar 2022 geändert. Das Ende der Geltungsdauer "31. Dezember 2023" wurde durch
"31. Dezember 2022" ersetzt. Die Bekanntmachung der Änderung wurde am 10. März 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese können Sie hier herunterladen.

Die Antragsphase ist beendet. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Informationen aus dem Förderprogramm:

(Stand: 15.12.2022)

Für das Abrechnungsjahr 2021 beträgt der nach § 5 Abs. 2, 3 der Förderrichtlinie ermittelte Fördersatz 0,00110646273926046 €/tkm und pkm.

Der nach § 5 Abs. 2, 3 der Förderrichtlinie ermittelte Fördersatz betrug für das Abrechnungsjahr 2020 0,00137280638217481 €/tkm und pkm; für das Abrechnungsjahr 2019 0,00091651402731128 €/tkm und pkm; für das Abrechnungsjahr 2018 0,00166778577045953 €/tkm und pkm.

Zuwendungsempfänger und Auszahlungssummen der vergangenen Förderjahre sind den Eintragungen im europaweiten Transparency Award Module zu entnehmen, abrufbar unter: https://webgate.ec.europa.eu/competition/transparency/public
(Hinweis: Wählen Sie zunächst "Deutschland" aus. Auf der nächsten Seite geben Sie als Nummer der Beihilfesache "SA.50165" ein.)

Die Eisenbahnen leisten als emissionsarmer Verkehrsträger einen erheblichen Beitrag zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele. Einen besonderen Anteil zur Reduktion klimaschädlicher CO2-Emissionen trägt der elektrische Eisenbahnverkehr. Das Förderprogramm dient der weiteren Stärkung des Eisenbahnverkehrs im Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern. Als Beitrag zur Erreichung der nationalen Zielstellung im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 fördert das BMDV die Verbesserung der Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs.

Die Förderrichtlinie

Erfahren Sie alles Wichtige zum Förderziel, zur Höhe der Zuwendung sowie zur Antragsberechtigung und zu besonderen Zuwendungsvoraussetzungen.

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Energieeffizienz Eisenbahnverkehr

Fragen und Antworten

FAQ rund um das Thema "Förderung der Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs".

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Fragen und Antworten

Rechtsgrundlagen im Überblick

Hier haben wir für Sie alle wichtigen Rechtsgrundlagen für eine erfolgreiche Antragstellung zusammengestellt.

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Infotafel

Zusatzinformationen

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Schloßplatz 9
26603 Aurich
Fax: 04941/602-81786
E-Mail: Energieeffizienz-Bahn@bav.bund.de

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