Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Städtische Logistik

Eine Antragstellung auf diese Förderrichtlinie ist nicht mehr möglich.

Eine Vielzahl von deutschen Kommunen erfährt unter anderem durch den stetig wachsenden E-Commerce eine immer stärker werdende Belastung des innerstädtischen Verkehrs durch Lieferverkehre. Darum gilt es, Lieferverkehre stadt- und umweltverträglicher zu gestalten, ohne deren Funktionsfähigkeit einzuschränken.

Der Bund unterstützt die Kommunen auf vielfältige Weise, optimale Rahmenbedingungen für eine effiziente und nachhaltige städtische Logistik zu schaffen. Zu diesen Unterstützungsmaßnahmen gehört auch die neue Förderrichtlinie Städtische Logistik, mit der die Erstellung städtischer Logistikkonzepte und Machbarkeitsstudien sowie die Umsetzung konkreter Einzelvorhaben im Bereich der städtischen Logistik gefördert werden.

Ziel des Förderprogramms ist es, die durch städtische Lieferverkehre verursachten Luftschadstoffemissionen (NOx), Treibhausgasemissionen (CO2), Feinstaubemissionen (PM) und Lärmemissionen in Landkreisen und Kommunen zu reduzieren und/oder den Verkehrsfluss zu verbessern.

Die Förderrichtlinie

Erfahren Sie alles Wichtige zum Förderziel, zur Höhe der Zuwendung sowie zur Antragsberechtigung und zu besonderen Zuwendungsvoraussetzungen.

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Städtische Logistik

Antragsverfahren

Hier finden Sie wichtige Hilfestellungen und Vorlagen zur Antragstellung.

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Fragen und Antworten

FAQ rund um das Thema "Förderprogramm für Städtische Logistik".

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Fragen und Antworten

Rechtsgrundlagen im Überblick

Hier haben wir für Sie alle wichtigen Rechtsgrundlagen für eine erfolgreiche Antragstellung zusammengestellt.

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Infotafel

Zusatzinformationen

Kontakt

BAV
Schloßplatz 9
26603 Aurich
Tel.: 04941/602-776
Fax: 04941/602-817 97
E-Mail: staedtische-logistik@bav.bund.de

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