Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Auszahlungsverfahren

Das Auszahlungsverfahren beginnt erst, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig ist, das heißt, wenn die Rechtsbehelfsfrist (in der Regel ein Monat nach Zugang des Bescheides) regulär abgelaufen ist oder der Zuwendungsempfänger vorzeitig eine Erklärung auf Rechtsmittelverzicht (das Formular erhält der Zuwendungsempfänger zusammen mit dem Bewilligungsbescheid) abgibt.

Die Zuwendung kann nur für fällige Zahlungen angefordert werden. Im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung dürfen Rechnungen nur beglichen werden, wenn zuvor eine Zahlungsanforderung über „profi-Online" gestellt wurde und die Mittel durch die Behörde zur Verfügung gestellt wurden. Eine vorzeitige Begleichung von Rechnungen widerspricht dem Wesen der Fehlbedarfsfinanzierung und führt zum Verlust des Zahlungsanspruchs. Der Zuwendungsempfänger darf regelmäßig keine Zahlungen vor Empfang der Gegenleistung (Vorkasse) vereinbaren oder bewirken.

Bei der Bemessung des maximalen Höchstbetrages im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung finden solche Eigenmittel des Zuwendungsnehmers in aller Regel bereits Berücksichtigung, welche dieser berechtigterweise zur Erfüllung der Erfordernisse hinsichtlich Betrieb und Unterhaltung des Fördergegenstandes in angemessener Höhe permanent vorhalten muss. Eine Aufwendung solcher, allein zur Erfüllung betrieblicher Erfordernisse vorgehaltener, Eigenmittel auf das Fördervorhaben wirkt sich wie folgt förderschädlich aus: Der maximale Förderbetrag reduziert sich um die in dieser Weise aufgewendeten Mittel und die solcherart getätigten Ausgaben können nicht mehr als förderfähig geltend gemacht werden.

Förderportal „profi-Online“

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt im Wege des Anforderungsverfahrens. Hierzu ist an dem Verfahren „profi-Online“ teilzunehmen. Das Antragsformular dafür erhält der Zuwendungsempfänger zusammen mit dem Bewilligungsbescheid, bzw. ist das Antragsformular bei neueren Anträgen bereits Bestandteil des Antrages auf Gewährung einer Bundeszuwendung auf Ausgabenbasis (AZA). Die Freischaltung erfolgt entsprechend nach postalischem Eingang des rechtsverbindlich unterschriebenen Antragsformulars oder Förderantrages (AZA) durch die BAV. Hierzu erhält der Zuwendungsempfänger den ersten Teil des Passwortes per E-Mail und den zweiten Teil des Passwortes per Post.

Zahlungsanforderung

Nach Anmeldung am Förderportal „profi-Online“ (hier gelangen Sie direkt zum Förderportal) kann hier eine Zahlungsanforderung gestellt werden. Hierzu sind in der Zeile 0835 „Vergabe von Aufträgen“ die tatsächlich entstandenen Kosten und gegebenenfalls in Zeile 18a „Eigenmittel/Mittel Dritter“ einzutragen. Abschließend ist die Zahlungsanforderung über den Button „Endfassung drucken“ auszudrucken und rechtsverbindlich unterschrieben, postalisch an die BAV zu senden.

Eigenerklärung zur Anforderung von Bundesfördermitteln

Bei der Fehlbedarfsfinanzierung sind vom Zuwendungsempfänger zunächst seine gesamten für das Vorhaben vorgesehenen Eigenmittel zu verbrauchen. Von diesem Grundsatz der vorrangigen Aufwendung erfasst sind auch später, also im Laufe des Zuwendungsverhältnisses, hinzutretende neue Eigen- und sonstige Drittmittel, soweit sie die im Bescheid festgesetzte Höhe an Eigenmitteln übersteigen, welche nicht zur Erfüllung des Vorhabens aufgewendet werden müssen.

Zum Nachweis dessen ist eine Eigenerklärung des Zuwendungsempfängers über den vollständigen Verbrauch der für das Vorhaben vorgesehenen Eigen- und sonstigen Drittmittel des Zuwendungsempfängers abzugeben. Das hierzu erforderliche Formular kann

hier

heruntergeladen werden.

Das ausgefüllte Formular ist dann ebenfalls rechtsverbindlich unterschrieben, postalisch an die BAV zu senden.

Rechnungen

Als Nachweise zu (aus Eigenmittel) geleisteten Ausgaben, fälligen oder fällig werdenden (aus Zuwendungen zu bedienenden) Forderungen sind die Rechnungen im Original einzureichen. Um das Risiko eines Verlusts des Förderanspruchs zu minimieren, sollte seitens des Zuwendungsnehmers darauf geachtet werden, nur solche Rechnungen einzureichen, welche auf den Zuwendungsempfänger als Eigentümer des Schiffes ausgestellt sind. Sofern im Antrag auf Gewährung der Bundeszuwendung auf Ausgabenbasis (AZA) eine vom Zuwendungsnehmer abweichende „ausführende Stelle“ benannt wurde, sind auch Rechnungen, welche auf diese „ausführende Stelle“ ausgestellt sind, solchen Rechnungen gleichgestellt, die auf den Zuwendungsnehmer selbst ausgestellt sind. Auch solche können daher ohne zusätzliches Risiko eines Verlusts des Förderanspruchs zu Nachweiszwecken eingereicht werden. Nach erfolgter Prüfung derselben erhält der Zuwendungsempfänger eingereichte Rechnungen unverzüglich zurück.

Mittelverwendungsfrist

Ausgezahlte Mittel sind innerhalb von sechs Wochen nach Auszahlung zu verwenden. Unterbleibt eine solche alsbaldige Verwendung, so kann die Bewilligungsbehörde für den Auszahlungsbetrag nach § 49a Abs. 4 VwVfG Zinsen verlangen und/oder den Zuwendungsbescheid ganz oder teilweise nach § 49 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VwVfG widerrufen. Auf die Nr. 8.5 ANBest-P wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.

Bewilligungszeitraum

Der Anspruch auf Auszahlung bewilligter Fördermittel ist an die Dauer des Bewilligungszeitraums gebunden. Mit Ende des Bewilligungszeitraums erlischt daher auch der Auszahlungsanspruch des Zuwendungsempfängers. Auszahlungsbegehren nach Ende des Bewilligungszeitraumes können nur auf Antrag hin und in begründeten Ausnahmefällen unter der weiteren Voraussetzung einer Verfügbarkeit der entsprechenden Haushaltsmittel geprüft werden. Es obliegt allein dem Zuwendungsempfänger, für eine rechtzeitige Auszahlung bewilligter Fördermittel Sorge zu tragen.

Zusatzinformationen

Kontakt

BAV
Schloßplatz 9
26603 Aurich
Telefon: 04941/602-678
Montag bis Donnerstag: 9:00 – 15:00 Uhr
Freitag: 9:00 – 13:00 Uhr
E-Mail: Traditionsschiffe@bav.bund.de

Eine Rechtsberatung kann nicht erfolgen.

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