Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Förderverfahren

Nachfolgend finden Sie nähere Informationen zum Förderverfahren und zur Antragstellung.

Das Förderverfahren ist als zweistufiger Prozess angelegt. Dem Antragsverfahren ist das Skizzenverfahren vorgeschaltet.

Stufe 1 – Das Skizzenverfahren

Das Skizzenverfahren ist beendet. Es können keine weiteren Skizzen eingereicht werden.

Stufe 2 – Das Antragsverfahren

Die erfolgreichen Bewerber des Skizzenverfahrens werden nach dessen Abschluss zur Antragstellung aufgefordert. Hierzu erhält jeder in der Skizze aufgeführte Projektpartner jeweils ein antragstellerspezifisches Aufforderungsschreiben, welches nähere Informationen zur Antragstellung enthält.

Ablauf Antragstellung

  1. Erstellen Sie den Antrag in easy-Online und reichen Sie die Endfassung ein. Speichern Sie das PDF-Dokument lokal ab.
  2. Unterzeichnen Sie den Antrag und alle erforderlichen Anlagen mit qualifizierter elektronischer Signatur. Alternativ können Sie den Antrag an den vorgegebenen Stellen unterschreiben, einscannen und lokal speichern.
  3. Registrieren Sie sich beim Förderportal der BAV und loggen Sie sich anschließend ein.
  4. Zuletzt reichen Sie den Antrag samt Anlagen über das Förderportal der BAV (Menüpunkt "Antrag einreichen") ein.

Anwendungshinweis:

Anleitung zur Antragstellung

Informationsblatt zu elektronischen Signaturen

Hier finden Sie die Anlagen zum Antrag.

Zusatzinformationen

Kontakt

BAV
Schloßplatz 9
26603 Aurich
Telefon: 04941/602-771
Fax: 04941/602-81785
E-Mail: DTW@bav.bund.de

Eine Rechtsberatung kann nicht erfolgen.

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