Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Forschung und Entwicklung von Digitalen Testfeldern an Bundeswasserstraßen (DTW III)

Für den Güterverkehr in Deutschland und Europa ist auch die Binnenschifffahrt eine wichtige Säule. Gerade vor dem Hintergrund der Erreichung der Klimaziele, hat der Verkehrsträger Binnenschiff ein enormes Potential. Der Energieverbrauch ist niedrig und es gibt freie Kapazitäten, die gerade im Bereich der Nebenwasserstraßen noch deutlich gestärkt werden können. Eine engagierte Digitalisierung soll dieses Potential unterstützen und damit nicht zuletzt die Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt erhöhen.

Mit der geänderten „Förderrichtlinie zur Forschung und Entwicklung von Digitalen Testfeldern an Bundeswasserstraßen“ und dem sich darauf beziehenden Förderaufruf zur Skizzeneinreichung sollen diese Bestrebungen gefördert werden.

Folgende konkrete Förderschwerpunkte sieht die Richtlinie vor:
a) Einrichtung physischer und virtueller Testfelder der Binnenschifffahrt, Fähren und küstennahen Schifffahrt zur Erprobung und Evaluation oben genannter innovativer Automatisierungslösungen
b) Funktionsentwicklung und Demonstration von Assistenzsystemen der Automatisierungsstufen 3 bis 5 (nach Definition der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) bedingte Automatisierung, erweiterte Automatisierung sowie Vollautomatisierung)
c) Digitalisierung und Vernetzung der Landseite mit Bordsystemen
d) Berücksichtigung und Analyse rechtlicher Aspekte von Automatisierung und Assistenzsystemen mit Bezug auf die Vorbereitung und spätere Umsetzung von neuen Richtlinien, Vorschiften und Standards
e) Entwicklung und Demonstration von Informationssystemen, die zum Beispiel den Passagieren an Bord von Schiffen Rückmeldungen über die Automatisierung der Fahrt, den Energiebedarf und die Ökobilanz im Vergleich zu einem konventionellen Schiff geben. Dazu zählt auch die Untersuchung der psychologischen Auswirkungen hoch-automatisierter Systeme auf Passagiere und Personal.

Für die geförderten Projekte des neuen Aufrufs wird eine Laufzeit bis spätestens zum 31.12.2027 festgelegt.

Die BAV ist vom BMDV beauftragt, die administrative und fachliche Abwicklung des Förderprogrammes zu übernehmen.

Förderverfahren

Das Förderverfahren ist als zweistufiger Prozess angelegt. Dem Antragsverfahren ist das Skizzenverfahren vorgeschaltet.

Mehr: Förderverfahren …

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26603 Aurich
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Fax: 04941/602-81785
E-Mail: DTW@bav.bund.de

Eine Rechtsberatung kann nicht erfolgen.

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