Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Dynamisierung Einkommensgrenze ab 2024

Datum 05.12.2023

Die Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegattinnen und Ehegatten sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner in Höhe von 20.000 Euro wird gemäß § 6 Absatz 2 Satz 8 BBhV angepasst. Demnach beträgt die Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Personen nach § 4 Absatz 1 BBhV ab 1. Januar 2024 20.878 €.

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