Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Zweite Änderung der Förderrichtlinie "Ladeinfrastruktur vor Ort"

Datum 06.09.2023

Auf Antrag kann der Bewilligungszeitraum bis zum 31. Dezember 2024 verlängert werden

Gefördert werden können nur die innerhalb des Bewilligungszeitraums umgesetzten Vorhabensbestandteile.

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